Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2010 - L 7 AS 773/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,117349
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2010 - L 7 AS 773/07 (https://dejure.org/2010,117349)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.12.2010 - L 7 AS 773/07 (https://dejure.org/2010,117349)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. Dezember 2010 - L 7 AS 773/07 (https://dejure.org/2010,117349)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,117349) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 3/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - ergänzende Eingliederungsleistung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2010 - L 7 AS 773/07
    Die übrigen Verfügbarkeitsvoraussetzungen des § 119 Abs. 5 SGB III müssen hingegen nicht erfüllt werden (BSG, Urteil vom 23. November 2006 - B 11b AS 3/05 R - SozR 4-4200 § 16 Nr. 1).
  • BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 40/96

    Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe - Jahresfrist für die Rücknahme

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2010 - L 7 AS 773/07
    Maßgebend für die den Beginn der Jahresfrist bestimmende Kenntnis der Behörde ist im Regelfall der Zeitpunkt, zu dem der für die Rücknahmeentscheidung zuständige Sachbearbeiter hinreichend sichere Informationen bezüglich sämtlicher für die Rücknahmeentscheidung notwendigen Tatsachen hat (BSG, Urteil vom 06.03.1997 - 7 RAr 40/96).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2010 - L 15 AS 14/10
    Der Grundsicherungsträger, der dem (ehemaligen) Hilfebedürftigen die Leistungen wegen unterlassener Angaben über Einkommen und Vermögen des Lebenspartners entziehen will, ist im Rahmen der ihm auferlegten Ermessensentscheidung gehalten, Einkommensnachweise des Lebenspartners anzufordern (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juni 2007, Az: L 7 AS 1703/06; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11. Januar 2008, Az: L 7 AS 773/07 ER und Beschluss des Senates vom 23. Februar 2010, Az: L 15 AS 28/10 B ER).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht